Die streifenförmige Ausbringung legt die Gülle auf ca. 25 bis 30% der Fläche ab. Das bedeutet, dass auf 70% der Fläche KEINE Gülle
abgelegt wird. Bei einer Ausbringmenge von 24 m³ / ha werden ca. 3.000 m² direkt begüllt. Die Intensität dieser Bandablage wäre im Vergleich zu einer Breitverteilung äquivalent 80 m³/ha. Dies
zeigt symbolisch, über welche Mengen wir bei der Emissionsarmen, streifenförmigen Ablage sprechen.
Fehlender Regen führt bereits nach wenigen Stunden zu einer Verkrustung der Oberfläche (Güllewürste) und einer längeren
Ammoniakausgasung gegenüber einer Breitverteilung, da diese erst später eintritt. Die emissionsarme Ausbringtechnik bringt fadenscheinig für eine kurze Zeit - Untersuchungen besagen ca. 48
bis 72 Stunden - eine geringere Ausgasung. Diese "Güllewürste" sind sowohl als Futterverunreinigung, als auch als Emissionsproblem klar anzuerkennen.
Im Jahr 2018 wäre eine Gülleausbringung auf Grünland kaum ohne die verkrustete Form möglich gewesen. Wie hätte man eine Verdünnung in Franken mit Wasser vornehmen wollen, wo doch kein
Regenwasser vorhanden war. Die in 2018 mit Schleppschlauch ausgebrachte Gülle auf Mais, war noch bis zur Ernte im September in den allermeisten Gebieten in Franken klar zu erkennen.
Bei Untersuchungen ist es notwendig, eine dickflüssige - normale Gülle in der Nachausgasung bis zum vollständigen Abklingen der
Emission zu untersuchen. Die Behauptung, bodennahe Ausbringtechnik löst das NH3 Problem, ist bei Gesamtbetrachtung nicht korrekt. In vielen Versuchen wurde die Messung der Emission bereits nach
wenigen Stunden abgeschlossen. Nach einem Regenschauer weicht das Gülleband wieder auf und die Emission beginnt von Neuem. Diese Emission wurde in keinem uns bekannten Versuch beachtet und
gemessen.
Die Futterverschmutzung zeigt sich mit Folgeerscheinungen durch Bakterien wie Clostridien und E. Coli Keime. Beide sind nachweislich
verstärkt auf streifenförmig abgelegter Gülle anzutreffen. Bedingt durch tiefe Schnitte bzw. ungeeignete Mäh- und Schwadtechnik, zerkleinert die Grünlandtechnik die Rückstände, so dass eine Kuh
eine Selektion nicht mehr vornehmen kann. Die Zwangsfütterung mit verunreinigtem Futter ist die Folge. Es ist zu prüfen, ob es sich hierbei sogar um einen Verstoß der Futtermittelverordnung
EG-Verordnung Nr. 7672009 vom 13.07.2009 handelt.
Dies belegen Untersuchungen der Lfl mit erhöhten Clostridienbelastungen in Bezug auf die Ausbringtechnik des Schleppschlauchs. Zitat Schlussfolgerung aus Versuch 484 vom Grünlandheft Nr. 2
Spitalhof Kempten: "Die Düngung mit Schleppschlauch verursachte gegenüber der Gülleverteilung mit Prallteller höhere Clostridienzahlen. Dieses Ergebnis lässt sich mit der verzögerten Verrottung
der Güllebänder erklären, die offensichtlich bis zur Ernte noch nicht vollständig zersetzt waren. "
Besonders gefährlich in diesem Zusammenhang sind E Coli Keime. Hier zu erwähnen sind die VTEC (verotoxinbildende E. coli) -
welcher z.B. zu einer Rückrufaktion eines franz. Rohmilchkäse am 19.11.2018 in deutschen Lebensmittelmärkten geführt hatte. Diese VTEC Keime kommen nicht direkt über das verunreinigte Futter in
die Milch, sondern über den Kot und Verunreinigungen an der Kuh, welche mit dem Melkzeug in die Milch eingesaugt wird. Vor allem die milcherzeugenden Bio Heumilchbauern weisen auf die mögliche
Gefahr einer Lebensmittelverunreinigung in diesem Zusammenhang ausdrücklich hin. Sämtliche Roh- oder Vorzugsmilchverarbeitungen sind bei dieser Problemstellung eventuell existenzbedroht.
Inwieweit ein grundsätzlich erweitertes Monitoring über die Milchgütedaten in Bezug auf Clostridien oder E.coli notwendig wäre,
ist von Fachleuten aus der Lebensmittelüberwachung zu klären. Aus der Schlussfolgerung des Lfl Versuchs ist dieses Monitoring eine längst überfällige Pflichtaufgabe.
Bei der breitflächigen Ausbringung wird in der Regel unverzüglich nach der Grasernte die Gülle ausgebracht, bevor ein junger Grasbestand nachgewachsen ist. Bis zum nächsten Schnitt vergehen mindestens 4 Wochen. In den ersten Tagen kann die direkte Sonneneinstrahlung bei Breitablage eine besonders wichtige hygienisierende Wirkung entfalten, die es bei der Emissionsarmen Ausbringung nicht gibt. Bodennah ausgebrachte Gülle muss zwangsläufig in einen stehenden Bestand abgelegt werden, welche ca. 10 - 14 Tage nach dem Schnitt ausgebracht wird. Hiebei kann weder die Sonne eine Hygienisierung vornehmen, noch können sich Fäkalkeime durch die verkürzte Zeit bis zum nächsten Schnitt abbauen. Zwangsläufig führt dies zu einer Futterverschmutzung mit hohem Keimdruck.